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Barrierefreiheit

Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Das HISinOne-System ist im Rahmen eines Projekts mit einem akkreditierten Prüflabor zu den Funktionen und Bescheiden mit Schwerpunkt auf den zugrundeliegenden Komponenten, aus denen alle Funktionen bestehen, auf Barrierefreiheit geprüft worden. Die Webseiten und ihre Oberflächenkomponenten sind mit WCAG 2.0 Level AA sowie BITV 2.0 vollständig vereinbar. Für alle Benutzergruppen wurde die Gesamtbewertung sehr gut zugänglich vergeben.

Diese Erklärung wurde am 1.4.2019 erstellt.

Sie wurde zuletzt am 29.11.2019 überprüft.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Zertifizierung der Barrierefreiheit durch ein Prüflaboratorium, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt (Datum der Zertifizierung: 30.04.2018).
 

In folgenden Dialogen wird die Barrierefreiheit kontinuierlich weiter verbessert:

In der Studienbewerbung sind Absätze, Überschriften, Umbrüche, Listen, Label, Informationstexte, englische Texte und Tabellen teilweise nicht barrierefrei ungesetzt.

In der Online-Immatrikulation sind verschachtelte Tabellen vorhanden. Manche Formularelemente haben kein Label, bei einer Tabelle fehlt die Kopfzeile. Die Fokussierung neuer Inhalte befindet sich an falscher Stelle. Es gibt keine Möglichkeit, anhand einer Übersicht die Eingaben vor der Abgabe zu kontrollieren. Meldungen sind teilweise nicht aussagekräftig genug.

Die Bedienung des Studienplaners ist mit der Tastatur und mit dem Screenreader ineffizient.

Im Stundenplan ist die Navigation per Tastatur in einer verschachtelten Liste mit mehreren Unterlisten erschwert. Uhrzeiten werden vor den Wochentagen genannt. In der Listenansicht und im PDF sind Wochentage nicht als Überschriften deklariert, Grafiken sind teils nicht beschriftet. Einzelne Inhalte werden doppelt vorgelesen. Titel und Überschrift werden im PDF nicht korrekt vorgelesen.

In der Ansicht der Leistungen für Studierende kann die Liste an Elementen sehr lang werden, weshalb die Bedienung für Screenreader ineffizient ist.

Generell gilt:

  • In manchen Masken werden Auswahl- und Eingabefelder, die kein eigenes Label besitzen, in großen Tabellen in Massenbearbeitungs- und Expertenfunktionen verwendet. In neueren Masken werden die Auswahl- und Eingabefelder über Aktionsbuttons in den Tabellen in modale Dialoge (Overlays) ausgelagert, wo eigene Label zugeordnet sind.
  • In manchen älteren Masken werden ineinander verschachtelte Tabellen verwendet, um komplexe Sachverhalte effizient abzubilden.
  • Die Navigation in Bäumen ist erschwert, da sie strukturell aus vielen Tabellenzellen aufgebaut sind. Es wurde eine barrierefreie Baumkomponente entwickelt, die sukzessive die bisherige Komponente ersetzen soll.
  • Sortierrichtungen in Tabellenheadern werden teilweise von Screenreadern nicht vorgelesen, wenn sie als Link zur Sortierung verwendet werden.
  • Bei der Navigation mit Registerkarten wird der Fokus manchmal an den Seitenanfang gesetzt.
  • Breite Tabellen auf kleinen Bildschirmen erfordern teilweise horizontales scrollen, solange der Bildschirm größer als 768px breit ist.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule finden Sie unter Dokumentation und Hilfe im Kapitel Barrierefreiheit weitere ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 21. 04. 2023 aktualisiert.

Information zur barrierefreien Bedienung
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur Bedienung mit dem Screenreader und andere Hilfen zur Bedienung dieser Webseite.
Leichte Sprache

Hinweis: Dieses Muster kann ggf. nicht unverändert übernommen werden. 

Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf diese Texte entstehen. Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.

Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.

Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.

Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.

Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.

Gebärdensprache

Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Hinweis: Diese Videos können eventuell nicht übernommen werden.  Prüfen Sie die Inhalte der Videos anhand der Untertitel. Bei Bedarf können Sie die Videos durch eigene Videos ersetzen.

Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Seite. Diese Seite für Videos mit Erläuterungen in Gebärdensprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

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Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability und Barrierefreiheit: Videos in Deutscher Gebärdensprache.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an die Hochschulkommunikation der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe:

      Susanne Schiller-Winkel M.A.
      E-Mail: presse(at)kunstakademie-karlsruhe.de
      Telefon: +49 721 926-5237
 

Durchsetzungsverfahren

Falls die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

      Landes-Behindertenbeauftragte
      Simone Fischer

      Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
      Telefon: +49 711 279-3360
      Else-Josenhans-Straße 6
      70173 Stuttgart
      Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte(n) der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.